Rechtskonforme Langzeitspeicherung
Wir haben doch ein Dokumenten-Management-System, wozu noch ein zusätzliches System? werden Sie jetzt vielleicht denken. An sich ist die Frage berechtigt - aber wie wollen Sie über zehn, zwanzig oder dreißig Jahre (in Punkto Personenstand sind es gar bis 110 Jahre!) hinweg den Beweiswert erhalten? Genau aus diesem Grund hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie die Technische Richtlinie 03125 - kurz TR-VELS bzw. TR-ESOR - entwickelt.
Auf Basis dieser Richtlinie und auf Basis unserer Sicherheitsmiddleware Governikus haben wir gemeinsam mit IBM eine Lösung für die Langzeitspeicherung von Dokumenten und Akten entwickelt. Die Beweiswerterhaltung der Dokumente wird dabei durch den Einsatz von qualifizierten Signaturen und Zeitstempeln sowie die Trennung zwischen Dokumenten- und Beweis-Archiv sichergestellt. Die Datenübertragung erfolgt sicher über Secure WebServices/OSCI. 2.0.
Ergänzend zu Ihrem ECM-/DMS-System und/oder Fachverfahren sind Sie mit Governikus LZA auch in 110 Jahren noch auf der sicheren Seite!
Elektronische Signatur
Elektronische Signaturen sind im Internet das, was die handschriftliche Unterschrift in der Papierwelt bedeutet - und noch viel mehr. Mit Hilfe einer elektronischen Signatur lässt sich der "Unterzeichner" identifizieren und das unterschriebene Dokument auf seine Echtheit (=Integrität) hin prüfen.
Für diese Funktion stellen wir mit Governikus Signer eine Produktfamilie bereit, die darüber hinaus auch die Ver- und Entschlüsselung von Dokumenten umsetzt. Für unterschiedliche Anwendungsszenarien und -häufigkeiten stehen passende Editionen zur Verfügung.
